Mit den Sommerferien gab es einige Änderungen im Schulgesetz. Eine Änderung ist der Wegfall der Schullaufbahnempfehlung, über dessen aktuellen Verfahrensstand wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

Nach wie vor entscheiden Sie als Eltern, auf welche Schule Sie Ihr Kind schicken werden, jedoch gab es bisher eine schriftliche Empfehlung der Grundschule. Diese gibt es nun nicht mehr.

[trx_quote cite=“https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/uebergang“ title=“Nds. Landesschulbehörde“]Damit entfällt auch die bisherige regelhafte Überweisung nach einer Nichtversetzung nach Klasse 6, wenn eine höhere Schulform als empfohlen besucht wird. Mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung wird auch das Zeugnis am Ende der Grundschule am letzten Tag vor den Sommerferien ausgegeben.[/trx_quote]

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