Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden (6. Geburtstag), werden im selben Jahr schulpflichtig und in der Regel eingeschult. Dabei zählt der 1. 10. mit in diese Frist hinein!
Dabei kann es durchaus zu Fällen kommen, bei denen das Kind am TAG DER EINSCHULUNG erst 5 Jahre alt ist.
Beispiel:
Das Kind wird am 25.09.2021 sechs Jahre alt. Das Schuljahr 2021/22 beginnt am 02.09.2021 ( Einschulung am 04.09.2021). Dann ist das Kind schon schulpflichtig und wird ca. einem Monat nach der Einschulung 6 Jahre alt.
Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist einer der vielen wichtigen Wechsel in den Lebensabschnitten eines Kindes. Die Schule ist für viele Kinder ein großes Ziel, in das viele Erwartungen gesteckt werden.
Doch auch die Schule hat Erwartungen an die kommenden Erstklässern!
Eltern von schulpflichtig geworden Kindern Informationen, finden im Bereich Brückenjahr weitere Informationen, die vor dem Übergang in die Schule wichtig sind. DAS erwarten wir von den Kindern, diese Fähigkeiten sollten sie besitzen.