*UPDATE* vom 16.04.2020, 11 Uhr:

Der Personenkreis für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist erweitert, aber noch nicht konkretisiert worden. Diese Information wird, sobald sie vorliegt, hier bekanntgegeben.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
  • ?????

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

*** ungeklärt Auf Grundlage der kommunalen Entscheidung in Loxstedt gilt weiterhin der Grundsatz, dass beide Erziehungsberechtigten in einem o. g. systemrelevanten Beruf tätigt sein sollen. ***

Die Teilnahme an der Notbetreuung in den Osterferien setzt nach wie vor zwingend eine Voranmeldung bis 10.00 Uhr in der Gemeinde(!) für den Folgetag voraus! Bitte teilen Sie gleich ALLE Tage mit, damit die Einsätze entsprechend geplant werden können.

Melden Sie bitte Ihr Kind telefonisch unter 04744/48-58 oder per bei Frau Saskia Willms für den Folgetag an.

Die Regelungen zur Notbetreuung wurden zwischen der Gemeinde Loxstedt und den 3 Loxstedter Grundschule gemeinsam und im Einvernehmen getroffen.

Wenn eine Notbetreuung stattfindet, sind die Kinder am Nebeneingang am Verwaltungstrakt (Zugang über die Jahnstraße, bei der Garage) abzugeben. Dort befindet sich ggf. auch eine Klingel.

*** ??? ungeklärt: Es findet derzeit KEINE Schülerbeförderung vom LK Cuxhaven (Hinweislink) statt. Ich bitte dies zu beachten! ***

Hintergrund:
Nicht an jedem Tag sind Kinder für eine Notbetreuung angemeldet, so dass bei fehlender Anmeldung die Schule zu ist!

Mit freundlichen Grüßen

Björn Bauch
Schulleiter

Aktueller Stand vom 16.04.2020 um 11 Uhr:

Leider wissen die Schulen auch nicht mehr, als in den Pressekonferenzen bekanntgegeben worden ist.

Fakt ist, dass

  • die Grundschule erst am 04.05.2020 wieder bedingt geöffnet wird
  • mit der Öffnung zunächst die vierten Klassen in der Schule beschult werden
  • mit der Beschulung Hygienestandards eingehalten werden müssen (noch nicht präzisiert)
  • der Abstand von 1,5m zwischen Personen eingehalten werden muss (Mundschutz, wenn nicht möglich?)
  • der Personenkreis für Inanspruchnahme der Notbetreuung erweitert wird (noch nicht präzisiert)

Lernen zu Hause

https://nibis.de/lernen-zu-hause---eine-ideensammlung_13560

ein Angebot vom Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS)