Infos zum Ganztag 2026
Hier stehen bald Informationen zum Ganztagsbetrieb ab Sommer 2026
Nein, die Ferienbetreuung ist nicht kostenpflichtig.
Bei kurzfristiger Krankheit können Sie das Essen bis zu einer angegebenen Frist auch wieder abbestellen, sodass Ihnen keine Kosten entstehen.
Sie bestellen das Essen vorab (eine Woche vorher) anhand des Speisenplanes. Die Kosten werden dann via Lastschrift eingezogen oder alternativ mit einem aufladbaren Guthaben verrechnet.
Prinzipiell ja. Die genauen Informationen folgen noch. Es wird jedoch etwas teurer sein als das Standardessen. Grundsätzlich sind bei jedem Essen die Inhaltsstoffe vorab einsehbar.
Das entscheidet der Caterer. Dieser orientiert sich an den Empfehlungen und Standards des MK und der DGE.
Ja. Das Mittagessen ist laut Erlass ein verpflichtender Teil des Ganztages. Alle Kinder werden in der Mittagsgruppe betreut. Eine zusätzliche Gruppe für nicht am Essen teilnehmende Kinder kann nicht eingerichtet werden.
Vermutlich nicht. Je nach Stundenplan und Jahrgang werden die Kinder in Gruppen und Etappen zwischen der 5. und 7. Stunde essen. Die Kernessenszeit wird die 6. Stunde sein.
Das Mittagessen ist im Voraus zu bezahlen. Dazu wird es ein Online-Abrechnungssystem geben. Nähere Infos folgen.
Ja, das Mittagessen ist kostenpflichtig. Der Preis für ein Essen wird zwischen EUR 3,50 und EUR 4,50 liegen.
Ja, in der Ferienbetreuung wird auch ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Die Modalitäten sind wie im Ganztagsbetrieb.
Nein, es gibt keine Höchstzahl. Jedes angemeldete Kind wird betreut.
Grundsätzlich ja. Der Träger der Ferienbetreuung kann aber auch die angemeldeten Kinder an einem Schulstandort bündeln.
Nein, zur Ferienbetreuung fahren keine Schulbusse. Sie müssen das Bringen und Abholen selber organisieren.
Nein, Sie können Ihr Kind unabhängig von der Anmeldung zum Ganztag bei der Ferienbetreuung anmelden. Es müssen auch nicht die gleichen Tage oder Abholzeiten sein.
Nein, in den Sommerferien 2026 findet noch keine Ferienbetreuung statt.
Die Ferienbetreuung beginnt erstmalig zu den Herbstferien 2026.
Es wird zu gegebener Zeit ein Online-Anmeldesystem geben.
Nein, nach derzeitigem Kenntnisstand sowie nach aktueller Erlasslage, gibt es keine Buszeit nach der ersten Abholzeit.
Ja, aber nur nach der 2. Abholzeit.
Die Busfahrten nach der 5. und 6. Stunden bleiben normal bestehen.
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Abholzeit um 13:45 Uhr | x | x | |||
| 2. Abholzeit um 15:15 Uhr | x | x | |||
| Keine Teilnahme am Ganztag | x |
Nach obigem Beispiel müssten Sie für ein Halbjahr EUR 40,– bezahlen, da Sie 2 × die zweite Abholzeit ausgewählt haben. Im ganzen Schuljahr also EUR 80,–
Somit liegt der maximale Beitrag zu den Materialkosten bei EUR 100,– im Halbjahr bzw. EUR 200,– im gesamten Schuljahr.
Nein, genau wie die Kopier- und Bastelkostenbeiträge können Sie die Materialkosten für den Ganztag nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket abrechnen.
Wir erheben die Kosten pro Halbjahr. Sie erhalten von uns jeweils zu Beginn eines Halbjahres (August und Februar) eine Zahlungsaufforderung.
Die Kosten betragen im Halbjahr EUR 20,– pro Tag mit 2. Abholzeit.
Ähnlich wie Kopierkosten- oder Bastelkostenbeiträge erheben wir Materialkostenbeiträge für Kinder, die bis zur 2. Abholzeit bleiben.
Anmeldezeiten sind immer zum Ende eines Kalenderjahres mit Wirkung zum folgenden Schuljahr. Ende 2025 melden Sie Ihr Kind für das gesamte Schuljahr 2026/27 für den Ganztagsbetrieb an.
Es gibt 2 Abholzeiten:
Die erste Abholzeit ist um 13:45 Uhr und die zweite Abholzeit ist um 15:15 Uhr.
Nein, lediglich im Erlass wird von einer Abholzeit gesprochen. Wir entlassen die Kinder zur angegebenen Zeit und Sie entscheiden, ob das Kind abgeholt wird, alleine nach Hause geht oder mit dem Bus nach Hause fährt.
Die Anmeldung gilt für ein gesamtes Schuljahr. Änderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.