Wir bitten um Übersendung von Unterlagen (siehe Elternbrief). Dies können Sie gerne per Post, per Abgabe im Sekretariat oder auch digital mit Klick auf den unten stehenden Button erledigen.

Zur Schulpflicht:

Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden (6. Geburtstag), werden im selben Jahr schulpflichtig und in der Regel eingeschult. Dabei zählt der 1. 10. mit in diese Frist hinein!

Dabei kann es durchaus zu Fällen kommen, bei denen das Kind am TAG DER EINSCHULUNG erst 5 Jahre alt ist.

Beispiel:
Das Kind wird am 25.09.2024 sechs Jahre alt. Das Schuljahr 2024/25 beginnt am 05.08.2024 (Einschulung erst am 10.08.2024!). Dann ist das Kind schon schulpflichtig und wird ca. einen Monat nach der Einschulung 6  Jahre alt.

Wir Ihr Kind im Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.09. erst 6 Jahre, so können Sie von der Flex-Regelung Gebrauch machen und die Einschulung Ihres Kindes einfach um ein Jahr verschieben.

Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist einer der vielen wichtigen Wechsel in den Lebensabschnitten eines Kindes. Die Schule ist für viele Kinder ein großes Ziel, in das viele Erwartungen gesteckt werden.

Doch auch die Schule hat Erwartungen an die kommenden Erstklässler!

Eltern von schulpflichtig geworden Kindern Informationen, finden im Bereich Brückenjahr weitere Informationen, die vor dem Übergang in die Schule wichtig sind. DAS erwarten wir von den Kindern, diese Fähigkeiten sollten sie besitzen.